Die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 874/2012 "Energieverbrauchskennzeichnung von elektrischen Lampen und Leuchten" wird mit Wirkung vom 1. September 2021 aufgehoben, mit Ausnahme des Artikels 3 Absatz 2 und des Artikels 4 Absatz 2, die bereits mit Wirkung vom 25. Dezember 2019 aufgehoben werden.
Die Pflicht für Lieferanten und Händler dem Verbraucher für Leuchten eine Energieverbrauchskennzeichnung bereitzustellen entfällt demnach. Ich empfehle, die Kennzeichnung auch nicht freiwillig weiter zu verwenden, um sich als Hersteller und Händler vor Abmahnungen zu schützen.
Was Leuchten sind, ist in Artikel 2, Absatz 26 der Verordnung definiert:
„Leuchte“ bezeichnet ein Gerät zur Verteilung, Filterung oder Umwandlung des von einer oder mehreren Lampen übertragenen Lichts, das alle zur Aufnahme, zur Fixierung und zum Schutz der Lampen notwendigen Teile und erforderlichenfalls Hilfselemente zusammen mit den Vorrichtungen zu ihrem Anschluss an die Stromquelle umfasst"
Die bisherigen Kennzeichnungspflichten für Leuchtmittel (Lampen) bleiben bis zum 31. August 2021 weiterhin bestehen. Ab 1. Mai 2021 müssen jedoch schon alle Parameter des Produktdatenblatts gemäß Anhang V der Deligierten Verordnung (EU) 2019/2015 in die Produktdatenbank eingegeben werden.
Was Lampen sind, ist in in Artikel 2, Absatz 4 der Verordnung Delegierte Verordnung (EU) Nr. 874/2012 definiert:
„Lampe“ bezeichnet eine Einheit, deren Leistung unabhängig geprüft werden kann und die aus einer oder mehreren Lichtquellen besteht. Sie kann zusätzliche Einrichtungen einschließen, die für die Zündung, Stromversorgung und Stabilisierung der Einheit oder für die Verteilung, Filterung oder Umwandlung des Lichts erforderlich ist, sofern diese Einrichtungen nicht entfernt werden können, ohne dass die Einheit dauerhaft beschädigt wird"