motext
Redaktionsbüro Schmidt
Nernststraße 63
28257 Bremen
Deutschland

Allgemeine Geschäftsbedingungen - Technische Redaktion

1. GELTUNGSBEREICH

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Christian Schmidt - motext.de, Redaktionsbüro Schmidt (nachfolgend „motext.de“) gelten ausschließlich für sämtliche Lieferungen und Leistungen von motext.de an den Besteller. Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers erkennt motext.de nicht an. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Abweichende oder ergänzende Abreden zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von motext.de sind schriftlich niederzulegen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten sie nur für den Einzelfall.

2. ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGES

2.1 Die Angebote von motext.de sind freibleibend , sofern sie im Angebotstext nicht ausdrücklich als bindend bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Annahme einer Bestellung, durch Auftragsbestätigung oder durch Ausführung des Auftrages zustande.

2.2 motext.de behält sich vor, Irrtümer in ihren Angebo­ten, Rechnungen und Mitteilungen, wie z.B. Schreib-und Rechenfehler und die aus ihnen abgeleiteten Ergebnisse jederzeit zu berichtigen.

3. EIGENTUM, URHEBERRECHT

3.1 An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen wie technischen Dokumentationen, Zeichnungen und Übersetzungen behält motext.de sich uns Eigentums-und Urheberrechte vor. motext.de behält sämtliche Nutzungsrechte an den übergebenen Unterlagen und
Datenträgern, sofern nicht ein anderes vereinbart ist. Abweichungen hiervon sind in schriftlicher Form zu vereinbaren.

3.2 Der Besteller versichert mit Auftragserteilung, dass er im Besitz sämtlicher Urheber-und/oder Nutzungsrechte (Vervielfältigungs-und Reproduktionsrechte, Bearbeitungsrechte) für das motext.de zur Bearbeitung übergebene Material ist. Werden bei Ausführung des motext.de erteilten Auftrages gleichwohl Rechte Dritter verletzt, stellt der Besteller motext.de von sämtlichen Ansprüchen Dritter einschließlich der anfallenden Rechtsverfolgungskosten frei.

4. LIEFERUNG UND GEFAHRÜBERGANG

4.1 Der Beginn der von motext.de angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung sämtlicher technischer Fragen voraus.

4.2 Die Einhaltung der Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Dies gilt insbesondere für die Erfüllung von dessen Mitwirkungspflichten. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

4.3 Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist motext.de berechtigt, den ihr insoweit entstehenden Schaden ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

4.4 Teillieferungen sind zulässig. motext.de ist berechtigt, auch vor einem vereinbarten Termin zu liefern. Wird motext.de durch Umstände, die erst nach Vertragsschluss erkennbar wurden , insbesondere durch höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Arbeits kampfmaßnahmen, behördliche Eingriffe, unvorhersehbare Betriebsstörungen, nicht vorhersehbare rechtzeitige Belieferung durch Vorlieferanten oder aus anderen gleichartigen Gründen an der rechtzeitigen Erfüllung der Lieferverpflichtung gehindert, so ruht die Lieferverpflichtung für die Dauer des Hindernisses und im Umfang ihrer Wirkung. motext.de hat den Besteller unverzüglich schriftlich darüber zu unterrichten, dass und aus welchen Gründen die zeitweise Behinderung oder Unmöglichkeit der Lieferung eingetreten ist. Ist das Ruhen der Lieferverpflichtung für den Besteller nicht zumutbar, so ist er nach Ablauf einer von ihm zu setzenden angemessenen Frist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Eine Fristsetzung ist in den im Gesetz genannten Fällen (§ 323 Abs. 2 u. 4, § 326 Abs. 5 BGB) nicht erforderlich. motext.de hat Nichtlieferung oder verspätete Lieferung aus den oben genannten Gründen nicht zu vertreten. Ein Anspruch auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz ist ausgeschlossen. Wurde eine Teilleistung bewirkt, kann der Besteller vom ganzen Vertrag nur zurücktreten , wenn er an der Teilleistung kein Interesse hat.

4.5 Die Gefahr geht mit Übergabe an den Transportbeauftragten auf den Besteller über. motext.de schließt bei Inlandslieferungen - sofern nichts anderes vereinbart ist - eine Transportversicherung ab, die jedoch das Risiko von Transporten im Betrieb des Bestellers nur befristet deckt.

5. PREISE

5.1 Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Kosten für Verpackung, Transport und Transportversicherung sowie Fahrt- und Reisekosten sind in den Preisen nicht enthalten und werden gesondert in Rechnung gestellt.

5.2 Zeigt sich im Laufe der Bearbeitung der Bestellung, dass motext.de ein Mehraufwand durch nach Vertragsabschluss aufgetretene Änderungs- und Ergänzungswünsche des Bestellers entsteht, ist motext.de berechtigt, den Mehraufwand nach seinen aktuell gültigen Stundensätzen abzurechnen. motext.de wird den Besteller informieren, sobald nach seiner Einschätzung ein Mehraufwand bei Veränderung des Leistungsumfanges anfallen wird.

6. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

6.1 Sofern nicht anders vereinbart, ist bei Hardware und Systemen ein Drittel des vereinbarten Preises zuzüglich der darauf entfallenden Umsatzsteuer bei Erhalt der Auftragsbe- stätigung, ein weiteres Drittel bei Versandbereitschaft und der Restpreis nebst sämtlichen Nebenkosten (Fracht, Verpackung, Versicherung) unmittelbar nach Lieferung und Rechnungsstellung zu bezahlen. Die Zahlung hat innerhalb von 7 Tagen ab dem Datum der Rechnungsstellung zu erfolgen.

6.2 Bei sämtlichen übrigen Leistungen hat eine vertragsgerechte Zahlung innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum zu erfolgen.

6.3 Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber, letzterer nur aufgrund besonderer Vereinbarung entgegengenommen, wobei Diskont, Wechselsteuer, Einzugs-und sonstige Kosten und Gebühren zu Lasten des Bestellers gehen.

6.4 Im Falle des Zahlungsverzugs des Bestellers (§286 BGB) ist motext.de berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 % p.a. über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu verlangen.

Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzes bleibt vorbehalten (§288 BGB).

6.5 Wird nach Abschluss des Vertrages mit dem Besteller erkennbar, dass der Anspruch auf Zahlung durch mangelnde Leistungsfähigkeit, insbesondere fehlende Kreditwürdig- keit des Bestellers gefährdet wird, ist motext.de berechtigt, für sämtliche bereits getätigte Leistungen sofortige Sicherheitsleistung oder Barzahlung ohne jeden Abzug und für sämtliche noch zu gewährende Leistungen Vorauszahlung zu verlangen, sowie noch zu gewährende Leistungen zurückzubehalten. Kommt der Besteller vorstehenden Verpflichtungen nicht fristgerecht nach, so ist motext.de berechtigt, die Leistung zu verweigern und vom Vertrag zurückzutreten sowie Schadensersatz zu verlangen.

6.6 Der Besteller kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht wegen Forderungen, die nicht aus

demselben Vertragsverhältnis stammen, steht dem Besteller nicht zu.

7. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES BESTELLERS

7.1 Der Besteller hat für die von motext.de zu erstellende Dokumentation oder sonstige Leistung unverzüglich nach Auftragserteilung sämtliche Unterlagen und Informationen zur Verfügung zu stellen, die für eine ordnungsgemäße Erbringung der Leistung durch motext.de erforderlich sind. Dies gilt insbesondere für die Vorlage einer umfassenden Produktinformation einschließlich Konstruktionsunterlagen, Vertriebsunterlagen, Schaltplänen, Entwicklungsunterlagen sowie einer Risikoanalyse der betreffenden Systeme und Anlagen. Ferner hat der Besteller motext.de auf die für die Dokumentation zu beachtenden Richtlinien, Normen oder sonstigen gesetzlichen Vorschriften hinzuweisen.

7.2 Diese Mitwirkungspflichten des Bestellers sind Hauptpflichten.

7.3 Produktinformation einschließlich Konstruktionsunterlagen, Schaltplänen, Entwicklungsunterlagen und die Risikoanalyse unterliegen der Geheimhaltung. motext.de verpflichtet sich, die Daten mit der gebotenen Sorgfalt zu behandeln und diese nicht oder nicht ohne schriftliche Genehmigung des Bestellers an Dritte weiterzugeben.

8. PRÜFUNGSPFLICHTEN, RÜGEPFLICHTEN

8.1 Dem Besteller wird zunächst ein Entwurf bzw. ein Prüfexemplar des von motext.de zu erstellenden Liefergegenstandes übermittelt. Der Besteller hat dieses Exemplar sorgfältig im Hinblick auf erkennbare Mängel sowie sonstigen Änderungs-und/oder Ergänzungsbedarf zu untersuchen und zu überprüfen und motext.de sämtliche erkennbaren Mängel sowie sonstigen Änderungs-und/oder Ergänzungsbedarf unverzüglich, spätestens jedoch nach maximal 14 Werktagen mitzuteilen.

8.2 Auf Grundlage von Ziffer 8.1 erstellt motext.de das Endexemplar des Liefergegenstandes. Nach Übergabe des Manuskripts bzw. der Manuskriptdaten erfolgt die Abrechnung der Leistung.

8.3 Kommt der Besteller der in Ziffer 8.1 beschriebenen Prüfungs-, Untersuchungs-und Rügepflichten nicht nach, kann er Rechte, die auf dieses Säumnis zurückzuführen sind, gegenüber motext.de nicht mehr herleiten.

9. RECHTE WEGEN MÄNGELN DER SACHE

9.1 Mängelansprüche des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs-und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

9.2 motext.de gewährleistet eine dem Stand der Technik bei Vertragsabschluss entsprechende einwandfreie Beschaffenheit der Liefer-
gegenstände. Soweit ein Mangel der Leistung vorliegt, ist der Besteller nach Wahl von motext.de zur Nacherfüllung in Form einer Mangel- beseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt.

9.3 Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie dem Besteller unzumutbar oder verweigert motext.de die Leistung ernsthaft und endgültig, kann der Besteller nach seiner Wahl den Preis herabsetzen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Haftung auf Schadensersatz ist beschränkt nach Maßgabe von Ziffer 10. Dies gilt auch für einen Anspruch auf Aufwendungsersatz.

9.4 Sämtliche Ansprüche, die aus der Mangelhaftigkeit der Leistung hergeleitet werden, einschIießlich etwaiger Ansprüche auf Schadensersatz, verjähren in einem Jahr ab Ablieferung bzw. wenn eine Abnahme erforderlich ist, ab Abnahme, ausgenommen bei Vorsatz. Dies gilt auch für etwaige konkurrierende deckungsgleiche Schadensersatzansprüche aus außervertraglicher Haftung.

9.5 motext.de übernimmt keine Gewähr für Schäden, die daraus entstehen, dass der Besteller seinen Mitwirkungspflichten gemäß Ziffer 7 oder seinen Prüfungspflichten und Rügepflichten gemäß Ziffer 8 nicht nachgekommen ist.

9.6 motext.de übernimmt ferner keine Gewähr für Schäden, die ein Liefergegenstand verursacht hat, die von einem Dritten ohne Zustimmung von motext.de bearbeitet wurden, und bei dem der Fehler nicht nachweislich auf einen Fehler von motext.de zurückzuführen ist.

10. HAFTUNG AUF SCHADENSERSATZ

10.1 motext.de haftet auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner Organe oder Gehilfen. Der vorstehende Haftungs-

ausschluss für einfache Fahrlässigkeit gilt nicht für die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten.

Bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten ist die Haftung beschränkt auf typische vorhersehbare Schäden.

10.2 Schadensersatzansprüche aus vertraglicher Haftung außerhalb von Ziffer 9 verjähren in einem Jahr ab Lieferung, ausgenommen bei Vorsatz. Dies gilt auch für deckungsgleiche konkurrierende Ansprüche aus außervertraglicher Haftung.

10.3 Eine Schadensersatzhaftung wegen einer von motext.de übernommenen Garantie sowie eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt. Das Gleiche gilt bei der Verursachung eines Schadens aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

10.4 motext.de übernimmt keine Markt-und Produktbeobachtungspflicht hinsichtlich der Produkte, für die Leistungen in Form von Dokumentationen, Technischen Datenblättern, Betriebshandbüchern, Gebrauchs- oder Bedienungsanleitungen etc. erbracht werden.

10.5 Materialbedingte Farb-und Tonwertabweichungen von den Vorlagen begründen kein Recht zur Reklamation. Der Besteller stellt sicher, dass die Originaldatenträger und Dateien von bei der Erteilung von Aufträgen motext.de übergebenen elektronischen Datenträgern und Dateien stets bei ihm verbleiben. Für einen etwaigen Datenverlust ist motext.de nicht haftbar, falls der Besteller gegen diese Obliegenheit verstoßen hat.

11. EIGENTUMSVORBEHALT

11 .1 motext.de behält sich das Eigentum an den Liefergegenständen so lange vor, bis sämtliche Forderungen von motext.de aus der Geschäfts- verbindung mit dem Besteller restlos beglichen sind.

11.2 Der Besteller kann die Liefergegenstände im Rahmen seiner ordnungsgemäßen Geschäftsführung be-oder verarbeiten oder weiter verkaufen. Die Verarbeitung der Liefergegenstände, die Gegenstand des Eigentumsvorbehalts sind, erfolgt für motext.de, ohne dass diese hieraus verpflichtet wird. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Eigentumsvorbehaltsware mit anderen, nicht motext.de gehörenden Waren, steht motext.de ein dadurch entstehender Miteigentumsanteil im Verhältnis des objektiven Verkehrswertes (Rechnungsendbetrag einschließlich Mehrwertsteuer) der von ihr gelieferten Vorbehaltswaren zu den anderen Waren zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu. Für den Fall, dass der Besteller durch motext.de Alleineigentum erwerben sollte, sind sich die Parteien einig , dass der Besteller motext.de schon jetzt Miteigentum nach dem Verhältnis des objektiven Verkehrswertes Rechnungsendbetrag einschließlich Mehrwertsteuer) der Vorbehaltswaren zu den der anderen Waren zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung überträgt und diese Waren unentgeltlich für motext.de verwahrt. Soweit sich die Sachen im Besitz eines Dritten befinden, tritt der Besteller seine Ansprüche gegen diesen, insbesondere seine Herausgabeansprüche, schon jetzt an motext.de ab. motext.de nimmt diese Abtretung an.

11 .3 Der Besteller tritt bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen von motext.de aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller schon jetzt sicherungshalber alle Forderungen aus der Weiterveräußerung von Vorbehaltswaren an den Verkäufer ab. Bei Veräußerung von Waren, die im Miteigentum von motext.de stehen, erfolgt die Abtretung anteilig in einer dem Eigentumsanteil von motext.de entsprechenden Höhe. Diese nimmt die Abtretung an . Auf Verlangen von motext.de hat der Besteller seinen Abnehmer von dieser Abtretung zu benachrichtigen.

11.4 Die Befugnis des Bestellers zur Verfügung über die Vorbehaltsware bzw. übertragenen Sachen und Rechte, insbesondere zu ihrer Verarbeitung, Umbildung, Verarbeitung, Verbindung, Vermischung, Vermengung, Veräußerung oder Einziehung erlischt, wenn der Besteller in Vermögens- verfall gerät oder zu geraten droht oder motext.de seine Zustimmung zur Verfügung bzw. Einziehung wegen vertragswidrigen Verhaltens (insbesondere Zahlungsverzugs) des Bestellers, das die Sicherungsinteressen von motext.de gefährdet, widerruft. Werden die Sicherungs- interessen von motext.de durch Maßnahmen Dritter beeinträchtigt oder gefährdet, hat der Besteller motext.de unverzüglich zu unterrichten.

11 .5 motext.de kann grundsätzlich nach Fristsetzung des Bestellers zur Zahlung vom Vertrag zurücktreten und Herausgabe der weiterverarbeiteten oder umgebildeten Waren verlangen, die Gegenstand des Eigentumsvorbehalts sind, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält, insbesondere in Zahlungsverzug gerät. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts, insbesondere das Herausgabeverlangen sowie die Pfändung der Vorbehaltsware durch motext.de gelten als Rücktritt vom Vertrag .

12. GERICHTSSTAND, ERFÜLLUNGSORT

12.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von motext.de.

12.2 Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entspringenden Rechtsstreitigkeiten ist, falls der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Bremen. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt auch, wenn der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

12.3 Für das Vertragsverhältnis gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12.4 Sind einzelne Teile der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam oder abbedungen, so bleibt deren Wirksamkeit im Übrigen unberührt. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, unwirksame Regelungen durch solche zu ersetzen, die rechtlich wirksam sind, den unwirksamen Regelungen nach Sinn und Zweck und wirtschaftlichem Ergebnis soweit wie möglich entsprechen.

 

Stand 01.01.2017