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Redaktionsbüro Schmidt
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Deutschland

Produktsicherheit und Produktsicherheitsgesetz

Die Produktsicherheit ist gemäß dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) bei einem Produkt gegeben, wenn es bei normaler, vernünftiger Verwendung keine oder nur geringe Gefahren birgt und keine unmittelbare Gesundheitsgefährdung von ihm ausgeht. Mit Artikel 1 des Gesetzes zur Anpassung des Produktsicherheitsgesetzes und zur Neuordnung des Rechts der überwachungsbedürftigen Anlagen wurde das Produktsicherheitsgesetz neu gefasst und an die Marktüberwachungsverordnung (EU) 2019/1020 und das bereits veröffentlichte Marktüberwachungsgesetz (MÜG) angepasst.

Die Verordnung (EU) 2019/1020 gilt in Deutschland bereits seit dem 16. Juli 2021 unmittelbar.

Weitere Informationen zum Produktsicherheitsgesetzt erhalten Sie hier beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BmAS) und hier bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).

Den aktuellen Gesetzestext des ProdSG finden Sie hier.

Sprechen Sie mit mir, wenn Sie Produkte herstellen oder Produkte beziehen, bei denen Sie sich nicht sicher sind, ob sie dem Produktsicherheitsgesetzt genügen.

Sprechen Sie mit mir, wenn Ihre Mitbewerber Ihrer Meinung nach unsichere Produkte in Verkehr bringen - zu Ihrem Wettbewerbsnachteil.