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Redaktionsbüro Schmidt
Nernststraße 63
28257 Bremen
Deutschland
Technische Dokumentation
Seit April 2016 werden europäische Richtlinien nach dem New Legislative Framework (NLF) in nationales Recht übernommen. Die Anforderungen an Technische Dokumentation sind dadurch nicht einfacher geworden. Im Gegenteil: Betriebsanleitungen minderer Qualität wird eine klare Absage erteilt. Die Marktaufsichtsbehörden sind vom Gesetzgeber gezwungen, bei Instruktions-mängeln gegen Hersteller und Händler Sanktionen einzuleiten.
Jeder Bürger hat das Recht, die Marktaufsichtsbehörde, z.B. das örtliche Gewerbeaufsichtsamt, auf Produktmängel hinzuweisen. Die Marktaufsichtsbehörde ist dazu verpflichtet, einer Eingabe nachzugehen. Die seit dem 1. Januar 2010 gültige Verordnung (EG) Nr. 765/2008 bildet den allgemeinen Rechtsrahmen für die Überwachung der Sicherheit von Produkten in der Europäischen Union. Die Verordnung wurde unmittelbar wirksam in den EU-Mitgliedsstaaten. Deutschland ist EU-Mitglied. Gemäß Artikel 83 Grundgesetz sind die Länder für den Vollzug der Bundesgesetze zuständig. Das Inverkehrbringen von Produkten mit mangelhafter oder gar keiner Gebrauchsanleitung stellt außerdem einen Verstoß gegen den lauteren Wettbewerb dar.
Dies gilt auch für die leichtfertige Vergabe einer CE-Kennzeichnung. Dieser Tatbestand wird zunehmend von Unternehmen erkannt, die das unfaire Handeln ihrer Mitbewerber, die sich so Kostenvorteile verschaffen, mit Hilfe des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) angehen. Kleine und mittelständische Unternehmen sind nach meiner Erfahrung oft überfordert, wenn rechtskonforme Dokumentation erstellt werden muss. Wenn der Kunde schließlich eine Zahlung zurückhält, weil das Produkt, das ohne oder mit unzureichender Technischer Dokumentation ausgeliefert wurde, mangelhaft ist, entstehen wirtschaftliche "Schmerzen“, die ich gemeinsam mit Ihnen behandeln kann.
Mit diesen Leistungen unterstütze ich Sie:
- Gebrauchsanleitungen, Betriebshandbücher, Montageanleitungen, Betriebsanleitungen, Wartungsanleitungen in allen Sprachen
- Produktbeschreibungen, Herstellvorschriften
- interne Workshops zu den Themen EU-Richtlinien, Konformitätsbewertungsverfahren,
- Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilungen,
- Unterstützung beim Konformitätsbewertungsverfahren, CE-Kennzeichnung
- Technische Kommunikation - Fachbeiträge über Ihr Produkt sinnvoll und verständlich aufbereitet
In diesen Bereichen verfüge ich über Fachwissen und langjährige Erfahrung:
- Maschinen- und Anlagenbau, Triebwerkstechnik
- Wärmetechnische Apparate, Industriearmaturen, Dampf, Kondensat, Wasser, Abwasser
- Elektrotechnik, Elektroinstallationsprodukte, dekorative Leuchten, Arbeitsleuchten
- Luftfahrtdokumentation (OM-A, OM-B etc.), Allgemeine Luftfahrt (GA)