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Was sind unbestimmte Rechtsbegriffe?

Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zu Genehmigung und Betrieb des "Schnellen Brüters" in Kalkar vom 8. August 1978 wurden unbestimmte Rechtsbegriffe zu Anforderungen an technische Erzeugnisse rechtsverbindlich definiert. In dem Urteil heißt es unter anderem:

"Um die Erkenntnisse und Entwicklungen von Wissenschaft und Technik im Wege einer Normgebung, die damit Schritt hält, rechtlich verbindlich werden zu lassen, stehen dem Gesetzgeber grundsätzlich mehrere Möglichkeiten zur Verfügung. Sie haben, trotz der zwischen ihnen bestehenden Unterschiede, eines gemeinsam: Durch die Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe werden die Schwierigkeiten der verbindlichen Konkretisierung und der laufenden Anpassung an die wissenschaftliche und technische Entwicklung mehr oder weniger auf die administrative und - soweit es zu Rechtsstreitigkeiten kommt - auf die Judikative Ebene verlagert. Behörden und Gerichte müssen mithin das Regelungsdefizit der normativen Ebene ausgleichen."

Nach der sogenannten Drei-Stufen-Theorie gelten rechtlich verbindlich für alle Unternehmen folgende Definitionen:

1. Anerkannte Regeln der Technik

2. Stand der Technik

3. Stand von Wissenschaft und Technik

Quelle: Beschluss vom 8. 8. 1978 - 2 BvL 8/77, BVerfGE 49, 89